Die kleine Kammer hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.
Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.
Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.
Seltener Konsens
Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S), erhöht die thermische Reserve die Resilienz der Stromversorgung. «Das Kriseninstrument kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn das Strommarkt-Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann.»
Es sei vernünftig, sich gegen Knappheitssituationen abzusichern, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). «Die Stromversorgungssicherheit hat eine zentrale Bedeutung, auch für die Energiewende», pflichtete Simon Stocker (SP/SH) bei. Es sei «bemerkenswert, dass wir bei der Stromreserve einen breiten Konsens erreicht haben».
Tatsächlich sind sich die politischen Lager bei der Energiepolitik selten einig. Auch bei der Stromreserve waren die Befürchtungen zu Beginn der Arbeiten gross, dass eine teure und unökologische Versicherung geschaffen wird. Dass auch die links-grüne Seite mit an Bord ist, liegt daran, dass fossil betriebene Notkraftwerke nur als Ultima Ratio in Betrieb gehen sollen.
Höhere Stromrechnung
Die Schaffung einer Stromreserve führt zu einem Mehraufwand. Die Kosten werden durch eine Erhöhung des Netznutzungsentgelts auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten abgewälzt. Ein durchschnittlicher Haushalt wird in den nächsten Jahren rund 60 Franken mehr für die Stromrechnung bezahlen müssen, wie Rieder ausführte. Für energieintensive Unternehmen entstünden Mehrkosten von rund 120'000 Franken pro Jahr.
Bis 2030 dürfte eine weitere Erhöhung anfallen. Haushalte dürften im Durchschnitt 14 Franken mehr pro Jahr ausgeben müssen, energieintensive Unternehmen rund 30'000 Franken pro Jahr. «Das ist die Prämie der Versicherung, die wir zu zahlen bereit sind», sagte Rieder.
Auch für Energieminister Albert Rösti sind die Mehrkosten gerechtfertigt. Der Strombedarf werde in den nächsten Jahren massiv steigen. «Reservekraftwerke bringen im Notfall viel Strom ins System.» Notstromgruppen ergänzten das Dispositiv. «Erst durch Kombination aller Instrumente erhalten wir eine robuste Stromreserve.»
Keine Förderung von WKK-Anlagen
Wenn der Strom knapp wird, sollen grosse Verbraucher gegen eine Entschädigung vom Netz gehen. Hier hat der Ständerat im Vergleich zum Nationalrat Änderungen beschlossen. Die Entschädigung für die Bereitschaft, an diesem Mechanismus teilzunehmen, soll mit Ausschreibungen ermittelt werden, sodass die sogenannte verbrauchsseitige Reserve möglichst günstig bereitgestellt werden kann.
Das Parlament will stromintensiven Unternehmen eine Rückerstattung der Kosten für die Stromreserve ermöglichen. Der Ständerat will die Schwelle für die vollständige oder teilweise Kostenerstattung tiefer ansetzen als der Nationalrat.
Schliesslich lehnte es der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat ab, die Förderung von WKK-Anlagen im Energiegesetz zu verankern. Trotzdem sollen solche Anlagen die Möglichkeit erhalten, sich an der Stromreserve zu beteiligen. Eine weitergehende Förderung solcher Anlagen sei jedoch nicht angezeigt.
Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
(AWP)