Der Ständerat verabschiedete die Vorlage am Dienstag mit 33 zu 0 Stimmen mit vier Enthaltungen. Der Nationalrat hatte dies in der Frühjahrssession getan, mit 102 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Er ist nun wieder am Zug.

Eine grundlegende Überarbeitung der rechtlichen Regeln zum Zollwesen sei nötig, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Mehrheit der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S). Die Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache brauche einen rechtlichen Rahmen. Auch gebe es den Wunsch nach vereinfachten Zollverfahren.

Waffen bei möglichen Bedrohungen

Beschlossen ist nun zum Beispiel, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei Kontrollen Waffen tragen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei dieser Arbeit besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Beide Räte wollen Mitarbeitende von Zoll und Grenzschutz ermächtigen, Fingerabdrücke und DNA-Proben nehmen zu dürfen und ergänzten die Vorlage entsprechend. Dies soll gelten, wenn anzunehmen ist, dass die betroffenen Personen schwere Delikte begangen haben könnten. Das geschehe auf Wunsch der Kantone, sagte Burkart.

Carlo Sommaruga (SP/GE) wandte ein, die Aufgabe des Zolls sei die Warenkontrolle, während die Polizei Personen kontrolliere. Sein Minderheitsantrag, den Zollangestellten diese Kompetenz nicht zu geben, unterlag aber mit 6 gegen 35 Stimmen.

Einig sind sich beide Kammern zudem, Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, als Einfuhrabgaben gelten zu lassen. So wünschte es die grosse Kammer, und so beschloss es nun auch der Ständerat auf Antrag einer Minderheit.

Bedürfnisse der Lebensmittelindustrie

Deren Sprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) wies auf Bedürfnisse der Lebensmittelindustrie und des Veredelungsverkehrs hin. Was die Minderheit wolle, könne beispielsweise den Absatz für Rinderfett erhalten, sagte Hegglin. Dies wiederum wirke der Verschwendung von Lebensmitteln entgegen.

Die Mehrheit warnte vergebens vor unberechtigten Exportsubventionen. Mit der Bestimmung würde die Schweiz nach Ansicht der Mehrheit im Ständerat internationales Recht verletzen. Andere Länder würden im übrigen ähnliche Bestimmungen kennen, widersprach die Minderheit.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnte vor Ausfällen für die Bundeskasse. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) gehe es um etwa 200 Millionen Franken.

Die nun beschlossene Definition bedeutet, dass die fraglichen Gelder nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Vielmehr wären sie unter gewissen Umständen rückerstattungspflichtig, nämlich dann, wenn Produkte nach der Verarbeitung wieder exportiert werden.

Umstrittene Warenanmeldung

Noch umstritten sind unter anderem die Voraussetzungen für die Warenanmeldung am Zoll sowie für die erleichterte Anmeldung von Waren. Beide Räte beschlossen für die vereinfachte Anmeldung unterschiedliche Bestimmungen, trotz Aufforderung der Finanzministerin, keine neuen Komplikationen zu schaffen.

Carlo Sommaruga (SP/GE) kritisierte zudem, dass die Vorlage keine strengeren Bestimmungen zu Zolllagern enthalte. Seinen Minderheitsantrag, mehr Licht in diese dunklen Zonen zu bringen und nicht nur Besitzer, sondern auch wirtschaftlich Berechtigte anzugeben, lehnte die bürgerliche Ratsmehrheit ab.

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(AWP)