Mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen hiess der Ständerat das Abkommen am Donnerstag gut. Der Nationalrat hatte im März mit 180 zu 1 Stimme Ja gesagt. Das Abkommen trage den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung, schrieb der Bundesrat.

Das Abkommen bringe für rund 230'00 Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich Rechtssicherheit, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE) namens der Wirtschaftskommission. Regelungen zur Besteuerung der Telearbeit über die Grenzen gab es schon während der Pandemie. Kantone und Verbände begrüssten die Lösung, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Gemäss dem Abkommen dürfen Grenzgänger aus Frankreich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr im Homeoffice erledigen. Das Land, in dem sich der Arbeitgeber befindet, muss dem Wohnsitzland des oder der Angestellten 40 Prozent der Steuern überweisen, die er auf den Vergütungen aus Telearbeit im Wohnsitzstaat erhoben hat.

Damit die Regeln durchgesetzt werden können, ist ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten vorgesehen. Für den Kanton Genf, wo besonders viele Grenzgänger aus Frankreich arbeiten, gilt eine Spezialregelung: Der Bund beteiligt sich pro Jahr mit bis zu 50 Millionen Franken an den Genfer Ausgleichszahlungen an zwei benachbarte französische Departemente.

Das Zusatzabkommen aktualisiert noch weitere Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich. Unter anderem wird dieses mit den Vorgaben der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) aktualisiert.

(AWP)