Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Grenzübergang im Nordwesten Pakistans war für Lastwagen auf beiden Seiten geschlossen, nachdem afghanische Behörden gültige Reisedokumente verlangt hatten. Für Privatpersonen galt die Schliessung nicht.

Nach Angaben des Zollbeamten sind für Fahrer ab dem 1. April beim Grenzübertritt jedoch Reisedokumente notwendig. Diese waren in der Vergangenheit für den Güterverkehr an der Grenze von Afghanistan zu Pakistan nicht erforderlich.

Seit der erneuten Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 ist die Beziehung zwischen den beiden Ländern angespannt. Vergangenen Oktober hatte die Regierung in Islamabad angekündigt, afghanische Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus ab November auszuweisen. Seither haben nach offiziellen Angaben mehr als 470 000 Afghanen Pakistan verlassen, die meisten kehrten unter dem Druck der drohenden Abschiebung von sich aus zurück./nal/DP/jha

(AWP)