Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat ohne Gegenantrag beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zu beantragen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Anforderungen an die Anfechtung des Anfangsmietzinses zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig wäre, hiess es.

Die Initiative stammt vom ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV). Er wollte die Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei einer Notlage des Mieters oder der Mieterin zulassen.

Beide zuständigen Parlamentskommissionen hatten der Initiative vor Jahren Folge gegeben. Eine konkrete Gesetzesvorlage existierte jedoch noch nicht. Mehrmals war die Frist dafür verlängert worden - nun will die RK-N die Initiative abschreiben.

Dagegen will die Nationalratskommission die Arbeiten an einer anderen Mietrechtsvorlage fortführen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss sie, Mieterhöhungen aufgrund von Orts- und Quartierüblichkeiten zu vereinfachen. Die Verwaltung wurde mit der Abklärung von noch offenen Fragen beim Begriff der Orts- und Quartierüblichkeit beauftragt.

Im November hatte das Volk an der Urne über mehr Kontrollmöglichkeiten für Vermieter bei der Untervermietung sowie eine Erleichterung der Kündigung bei Eigenbedarf abgestimmt. Beide vom Parlament verabschiedeten Vorlagen wurden abgelehnt.

Bundesrat Guy Parmelin warnte im Anschluss an die Abstimmung davor, das Mietrecht nun so zu belassen wie heute. In einigen Punkten müssten die Gesetze modernisiert und aktualisiert werden. Dazu brauche es einen transparenten, konstruktiven Dialog aller Betroffenen. Auf der einen Seite brauche es einen wirksamen Mieterschutz, auf der anderen Seite auch unternehmerische Freiheiten für Investoren.

(AWP)