Das neue Gesetz sieht vor, die volkswirtschaftlichen Risiken systemkritischer Schweizer Stromunternehmen einzugrenzen und die Transparenz zu erhöhen. Es sollen etwa Insiderhandel und Marktmanipulation im Energiegrosshandel verboten werden.

Wer dagegen verstösst, soll durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes strafrechtlich verfolgt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) soll die Pflichten der Marktteilnehmer durchsetzen und Verstösse dagegen sanktionieren können. Die Elcom soll mit den Massnahmen Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen können.

Mit der Annahme der Vorlage des Bundesrats folgte der Nationalrat seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N), welche die Vorlage im Vorfeld mit 17 zu 6 Stimmen zur Annahme empfohlen hatte. Die Kommission unterstützte die Formulierung des Bundesrats, die sich am Finanzmarktrecht orientiert. Die Urek-N verwies dabei auf die grosse Ähnlichkeit zwischen den Finanz- und den Energiemärkten.

Austausch mit ausländischen Behörden

Die Stromfirmen sollen künftig verschiedene Informationen veröffentlichen müssen. So sollen sie verpflichtet werden, sich bei der Elcom registrieren zu lassen und ihr Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf dem Energiegrosshandelsmarkt zu übermitteln.

Zudem sollen grosse Stromfirmen beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen müssen. Die Elcom soll die Daten sammeln und auswerten und die Informationen mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden austauschen.

Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf dem EU-Energiegrosshandelsmarkt Transaktionen abschliessen, sollen Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen, obligatorisch auch der Elcom übermitteln und sich bei ihr registrieren lassen.

Der Energiegrosshandel sei international stark vernetzt und viele Schweizer Akteure müssten bereits heute die regulatorischen Anforderungen der EU erfüllen, argumentierte die Urek-N. Die Schweizer Regulierung sollte daher von Anfang an mit der Rechtslage in der EU kompatibel sein - und somit der administrative Zusatzaufwand für die Marktteilnehmenden so klein wie möglich sein.

Diskussion um den Begriff der Marktmanipulation

Zu Diskussionen führte bei der Vorlage der Begriff der Marktmanipulation. Die Kommission hatte diese erweitert. Auch die Änderung, der Rückzug oder andere missbräuchliche Verhaltensweisen in Bezug auf Handelsaufträge sollen davon erfasst werden.

Eine Minderheit der Urek-N beantragte, die Definition des Begriffes der Marktmanipulation enger zu fassen: Nur vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sollte darunterfallen. Der Antrag wurde von der grossen Kammer mit 114 zu 80 Stimmen angenommen. «Niemand, weder der Bundesrat noch die Kommissionsmehrheit, will klare Flüchtigkeitsfehler ahnden», sagte Jon Pult (SP/GR) dazu. Es sei aber wichtig, keine Differenz zwischen dem Begriff der Marktmanipulation im Energie- und Finanzmarkt zu machen.

Rettungsschirm soll abgelöst werden

Von den neuen Regelungen betroffen wären Unternehmen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes, sowie sehr grosse Endverbraucher. Die neuen Bestimmungen stehen laut dem Bundesrat grundsätzlich im Einklang mit den Regelungen in der EU.

Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine. «Die Situation hat sich zwar merklich beruhigt, es bleiben aber Unsicherheiten», sagte Energieminister Albert Rösti dazu. Als Antwort auf diese Unsicherheiten wurde der sogenannte Rettungsschirm ins Leben gerufen.

Derzeit können systemkritische Schweizer Stromunternehmen Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen. Mit dem nun vom Nationalrat angenommenen Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten will der Bundesrat einen ersten Schritt wagen, den sogenannten Rettungsschirm für die Stromversorger abzulösen.

(AWP)