Der mit 145 zu 40 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommene Vorstoss stammt von Vincent Maitre (Mitte/GE). 49 Ratsmitglieder aus allen Fraktionen haben ihn mitunterzeichnet. Inkassofirmen blähten die Rechnungen für ihre Auftraggeber auf und erhöben unangemessene oder gar missbräuchliche Gebühren, begründete Maitre die Motion.

Dabei prüften die Inkassofirmen nicht, ob die Forderung überhaupt begründet sei. Schuldnerinnen und Schuldner würden unter Druck gesetzt und beglichen die verlangte Summe oft auch dann, wenn deren Höhe ungerechtfertigt sei. Die Firmen machten dazu geltend, dass die Kosten für das Inkasso auf die Schuldner überwälzt werden dürften.

Justizminister Beat Jans beantragte ein Nein. Wenn mit gesetzlichen Bestimmungen nicht geschuldete Gebühren begrenzt würden, würden sie damit legitimiert, macht er geltend. Er plädierte für die Durchsetzung der geltenden Regeln, etwa mit Musterklagen, Pilotprozessen und auch Verbandsklagen.

Die Motion geht an den Ständerat.

(AWP)