Der Bundesrat soll das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten demnach so anpassen, dass «Puff Bars» in der Schweiz nicht mehr zum Verkauf angeboten werden dürfen.

«Puff Bars» seien aufgrund ihrer vielen Geschmackssorten wie Melone oder Granatapfel und ihrer schönen Einfärbung attraktiv für junge Menschen und würden demnach immer beliebter, sagte Clivaz im Rat. 2022 seien bereits zehn Millionen Stück importiert worden. Jährlich würden fast 30 Prozent mehr solcher «Puffs» importiert. Seit 2020 sind die farbigen Vapes auf dem Schweizer Markt erhältlich.

Der Run auf die stäbchenförmigen Einwegzigaretten bringt jedoch grosse Nachteile mit sich: Die «Puff Bars» würden nach ihrer Verwendung in Seen oder auf Wiesen und im Müll landen und so die Umwelt verschmutzen. Dies verursache Kosten in Millionenhöhe.

Recycling ist für Verkäufer unrentabel

Die «Puffs» würden zudem als Elektroschrott gelten, da sie Substanzen wie Lithium, Nickel oder Zink enthalten. Folglich müssten sie als Sonderabfall entsorgt werden. Die Lieferanten seien aber in neun von zehn Fällen nicht in der Lage, eine Rücknahme und das nachfolgende Recycling durchzuführen.

Grund dafür sei die Unrentabilität, so Clivaz weiter. Das Recycling müsste wegen der Vielzahl an wiederverwendbaren Stoffen in den «Puffs» demnach manuell durchgeführt werden.

Hinzu komme der gesundheitliche Aspekt: Fachleute in der Prävention seien alarmiert, da die «Puffs» schnell abhängig machen würden. Auch seien weitere gesundheitliche Auswirkungen der farbenfrohen elektronischen Einwegzigaretten nur unzureichend erforscht. «Stellen Sie die Gesundheit junger Menschen über den Profit chinesischer Firmen», sagte Clivaz im Rat.

Bundesrat sieht Verbot als verfrüht an

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider antwortete im Rat, dass sich der Bundesrat der Problematik bewusst sei. Die «Puff Bars» führten zu einer schnellen Abhängigkeit. Dennoch beantragte sie im Namen der Landesregierung die Ablehnung der Motion.

Restriktionen und Verkaufsmassnahmen seien seit der Einreichung des Vorstosses von Clivaz bereits angedacht worden. Der Bundesrat habe demnach eine Basis für ein Verbot in der Umweltschutzgesetzgebung. Jedoch müssten zuerst die diesbezüglichen internationalen Abkommen der Schweiz überprüft werden. Ein Verbot käme deshalb verfrüht.

Clivaz entgegnete, dass die EU-Länder Frankreich und Belgien die Produkte bereits verboten hätten. Auch in Deutschland sei ein Verbot der Einweg-Vapes angedacht. Der Bundesrat habe bezüglich einer Diskrepanz zum EU-Recht nichts zu befürchten. Mit einem Verkaufsverbot wäre die Schweiz demnach keine Ausnahme. Auch die ökonomischen Auswirkungen eines Verbots seien - mit Bezug auf Steuereffekte - sehr schwach.

Als nächstes muss der Ständerat über ein Verbot für die beliebten «Puff Bars» entscheiden.

(AWP)