Er entschied sich mit 152 gegen 30 Stimmen und mit fünf Enthaltungen gegen eine Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS). Diese hätte verlangt, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer in den politischen Institutionen der Schweiz besser vertreten sein müssen. Die Motion ist mit dem Nein vom Tisch.
Rund 227'000 der etwa 800'000 im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer hätten sich in einem Wahlregister eingetragen, begründete Addor seine Motion. In den Nachbarländern sei die eigene Vertretung für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger bereits Praxis.
Der Bundesrat war ebenfalls gegen eigene Wahlkreise für die fünfte Schweiz. In den Kantonen gewählte Ratsmitglieder könnten die Interessen der Auslandschweizer sicherstellen, schreibt er dazu, etwa über die «Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer:innen».
Über den 140-köpfigen Auslandschweizerrat ist die fünfte Schweiz zudem indirekt in der Bundespolitik vertreten. Das Gremium bringt Anliegen der Auslandschweizerinnen und -schweizer den zuständigen Behörden vor. Kandidieren für den Nationalrat könnten Schweizer im Ausland zudem ebenfalls.
Nach Auffassung des Bundesrates würde ein Wahlkreis für die fünfte Schweiz eine Verfassungsänderung erfordern. Eigene Wahlkreise würden zudem generell die Zuordnung der Stimmberechtigten im Ausland zu einem Kanton infrage stellen. Dies wiederum würde die Gewährung politischer Rechte auf kantonaler Ebene in Frage stellen.
(AWP)