Mit sofortiger Wirkung würden keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen, teilte die Bundesbehörde am Montag in Eschborn bei Frankfurt mit. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen weiterverfolgt werden.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Corona-Krediten im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld sollte nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun sucht die Bundesregierung nach neuen Finanzierungswegen.
Im Einzelnen wurden die Fördermittel unter anderem für Wärmenetze, Gebäude-Energieberatungen, Wärmepumpen, serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie bei Bürgerenergiegesellschaften für Windräder gestoppt. Nicht betroffen von der Antragspause sind die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude./ceb/DP/ngu
(AWP)