Die Richterin hatte vor rund einem Jahr nach einer Aktionärsklage entschieden, dass die Zuteilung des Pakets nicht rechtens gewesen sei. Musk habe bei Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat des Elektroauto-Herstellers zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt - und den Anteilseignern sei dies verschwiegen worden, argumentierte sie.
Eine ungewöhnliche Wendung bekam der Fall, nachdem die Tesla-Aktionäre bei einer Hauptversammlung im Juni das Paket noch einmal billigten -diesmal offensichtlich mit mehr Informationen allein schon durch den aufsehenerregenden Prozess. Die Richterin blieb jedoch bei ihrer Ablehnung.
Streit um 300 Millionen Tesla-Aktien
Musk liess den offiziellen Firmensitz von Tesla inzwischen von Delaware nach Texas verlegen - auf das Paket von 2018 hat das jedoch keinen Einfluss. Der damalige Vergütungsplan gewährte Musk das Recht, nach und nach gut 300 Millionen Tesla-Aktien zum Preis von 2018 zu erwerben, wenn die Firma in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren hochgesteckte Ziele erfüllt. Tesla knackte die Zielmarken deutlich schneller.
Ursprünglich wurde der Wert des Vergütungsplans auf 2,6 Milliarden Dollar beziffert. Zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung der Richterin war das Paket aber schon 56 Milliarden wert.
In den vergangenen Monaten war der Kurs der Tesla-Aktie noch einmal rasant gestiegen, weil Anleger davon ausgehen, dass der Autobauer von Musks Nähe zum künftigen US-Präsidenten Donald Trump profitieren wird. Dank seiner aktuellen Beteiligung ist Musk dadurch mit grossem Abstand der reichste Mensch der Welt. So schätzt Bloomberg sein Vermögen aktuell auf 426 Milliarden Dollar./so/DP/zb
(AWP)