Grund für die Anpassung des Mindestlohnes ist die Teuerung, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Er stützte sich beim Entscheid auf die Tripartite Kommission aus Vertretern des Bundesverwaltung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern.

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft ist anwendbar für Hausangestellte in privaten Haushalten, die mindestens fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.

(AWP)