Seine Accounts bei Facebook und Instagram hatte Trump bereits Anfang 2023 zurückbekommen. Er hätte als Wiederholungstäter aber schon bei kleineren Verletzungen gegen Regeln der Plattformen wieder verbannt werden können.

Meta verwies nun in einem Update des damaligen Blogeintrags darauf, dass Trump bald offiziell als Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei nominiert werde. Und die Öffentlichkeit habe das Recht, von den Kandidaten beider Parteien auf der gleichen Grundlage zu hören. Zugleich betonte der Konzern, dass für alle Kandidaten grundsätzlich weiter alle Regeln gelten, die zum Beispiel Hassrede oder Beleidigungen von der Plattform fernhalten sollen.

Verbannung nach Sturm auf das Kapitol

Trump wurde gegen Ende seiner Amtszeit bei grossen Online-Plattformen gesperrt, nachdem seine Anhänger am 6. Januar 2021 den Sitz des US-Parlaments in Washington gestürmt hatten. Vor den beispiellosen Ereignissen hatte er seine Anhänger angestachelt mit der haltlosen Behauptung, er sei durch Betrug um den Sieg bei der Präsidentenwahl 2020 gebracht worden.

In seinen Online-Botschaften vor und nach der Kapitol-Attacke zeigte er offen Sympathie für die Randalierer. Die Plattformbetreiber befürchteten, dass es neue Gewalt geben könnte, wenn Trump nicht verbannt wird.

Der Facebook-Konzern hatte Trump zunächst bis auf weiteres verbannt. Doch das unabhängige Aufsichtsgremium von Meta, das Entscheidungen zu Inhalten und Accounts auf den Prüfstand stellen kann, kam letztlich zu dem Schluss, dass eine unbefristete Sperre nicht von den Regeln der Plattform gedeckt sei. Es entschied, dass Trumps Accounts bei Facebook und Instagram zunächst nur für zwei Jahre blockiert werden dürften - und danach neu abgewogen werden müsse./so/DP/he

(AWP)