Dies entschied der Bundesrat Ende Juni 2023. Auch eine verbindliche Mindestzahl von vier Schuljahren bis zur Matura wird neu gesetzlich festgeschrieben. Die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt und der französischsprachige Teil des Kantons Bern, die demnach auf ein vierjähriges Gymnasium umstellen müssen, haben dafür maximal zehn Jahre Zeit. Das sieht der neue, gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für gymnasiale Maturitätsschulen vor.

Zudem sollen Schülerinnen- und Schüleraustausche gefördert werden. Die Gymnasien müssen ab dem 1. August weiter mindestens drei Prozent der Unterrichtszeit dem interdisziplinären Arbeiten widmen. Auch sollen gemäss dem neuen Rahmenlehrplan unter anderem Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie der Einsatz für das Gemeinwohl gefördert werden.

Wie bisher soll es möglich sein, dass Maturandinnen und Maturanden prüfungsfrei zu den universitären und pädagogischen Hochschulen zugelassen werden. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben laut dem Bundesrat unverändert. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur gymnasialen Matur stammen aus dem Jahr 1995. Die Reform lege den Grundstein für eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, schrieb der Bundesrat im vergangenen Jahr.

(AWP)