Damit solle ein Teil der Kosten weitergegeben werden, die etwa durch Umweltauflagen der EU entstehen. Gemeint sind damit zum Beispiel der ausgeweitete, teils freiwillige Emissionshandel oder nachhaltig produziertes Bio-Kerosin (SAF), das nach EU-Vorgaben ab dem kommenden Jahr beigemischt werden muss. Ab 2025 müssen 2 Prozent des Flugbenzins aus nachhaltigem Kerosin SAF stammen.

Die Gebühr richtet sich nach der Länge des Fluges und der Buchungsklasse. Sie betrage zwischen 1 und 72 Euro. Zuerst hatte das Fachportal «fvw» und «Travelnews» berichtet. Die Lufthansa-Gruppe weist die Gebühr für Starts ihrer sämtlichen Konzern-Airlines in allen 27 EU-Ländern aus sowie in Grossbritannien, Norwegen und der Schweiz.

Einzige Ausnahme sind Tickets auf der Plattform eurowings.com. Dort werden den Kunden ausschliesslich Brutto-Preise angezeigt.

Airlines haben bereits in der Vergangenheit immer wieder mal einzelne Preisbestandteile ausgewiesen. Bekanntestes Beispiel ist der zwischenzeitlich wieder eingestellte Kerosinzuschlag. Bei der neuen Umweltgebühr bleibt unklar, welchen Anteil der zusätzlichen regulatorischen Kosten die Passagiere tragen sollen. Weiterhin möglich bleiben individuelle Zahlungen, um die Klimafolgen eines Fluges zu lindern.

jb/

(AWP)