Die Bahn werde auch mit ihrer Feststellungsklage scheitern, der Lokführergewerkschaft die Tariffähigkeit abzusprechen, weil sie über die Genossenschaft Fair Train selbst als Arbeitgeber auftrete. Beides sei sauber voneinander getrennt, betonte Weselsky. Es gebe keine Weisungsbefugnis der GDL gegenüber der Genossenschaft. Die Bahn verknüpfe diese Materie unzulässigerweise mit dem Verfahren gegen den Streik.

Hier will das Arbeitsgericht Frankfurt noch am Montag über eine Einstweilige Verfügung entscheiden. Dagegen ist auch noch eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich, sodass frühestens am Dienstag feststehen dürfte, ob der Streik stattfinden kann. Der GDL-Chef sicherte zu, sich an die Beschlüsse zu halten.

Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der im Strassenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Darauf könne man keine Rücksicht nehmen, sagte Weselsky. «Dann finden wir nie einen Termin, an dem wir ordentlich streiken können.» Mit dem Arbeitskampf will die Gewerkschaft den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich geht. Das lehnt die Bahn ab./ceb/DP/mis

(AWP)