Das sogenannte Wachstumschancengesetz enthält Steuerentlastungen und Massnahmen zum Bürokratieabbau für Unternehmen. Im Vermittlungsverfahren von Bundesrat und Bundestag wurde das Volumen aber von einst geplanten sieben Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr zusammengestrichen, unter anderem, weil die Länder hohe Einnahmeausfälle fürchteten./tam/DP/jha

(AWP)