Der entsprechende Passus zur Lenkungsabgabe auf «volatile organic compounds» (VOC, flüchtige organische Stoffe) soll demnach aus dem Umweltschutzgesetz gestrichen werden. VOC sind in Lösungsmitteln enthalten und können zu hohen Ozonbelastungen führen. Die VOC-Lenkungsabgabe war im Jahr 2000 eingeführt worden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) sprach sich für eine Aufhebung aus. Sie argumentierte, dass seit der Einführung der Abgabe die Emissionen um die Hälfte reduziert worden seien. Die Ziele der Lenkungsabgabe seien erreicht, sagte Berichterstatter Daniel Fässler (Mitte/AI).
Eine links-grüne Minderheit der Kommission beantragte die Beibehaltung der Lenkungsabgabe. Mit der Abgabe auf VOC-Stoffe habe man 24 Jahre lang chronische Krankheiten verhindert, sagte Minderheitssprecherin Céline Vara (Grüne/NE). Wenn die Abgabe aufgehoben werde, werde sich dies unter anderem direkt auf die Krankenkassenprämien auswirken. Auch halte das Bundesamt für Umwelt die Lenkungsabgabe weiterhin für nötig.
Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld die Ablehnung der Motion beantragt. VOC trügen durch Feinstaub oder Ozon zur Luftbelastung bei. «Um das erreichte Schutzniveau zu wahren, kann die Lenkungsabgabe nicht einfach ersatzlos gestrichen werden», sagte Umweltminister Albert Rösti. Bei einer Abschaffung müssten etwa die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verschärft und Produktevorschriften für Farbe oder Lack eingeführt werden.
Auch bedürfe es vertiefte Abklärungen bei betroffenen Branchen, da unklar sei, inwiefern strengere Grenzwerte in der LRV kleine und mittelgrosse Unternehmen, die von der Lenkungsabgabe nicht betroffen waren, belasten würden. Deshalb werde der Bundesrat einen Bericht verfassen, der Alternativen zur Lenkungsabgabe überprüfe.
(AWP)