Der Vorschlag der Nationalrats-Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) will die parlamentarische Initiative von FDP-Präsident Thierry Burkart «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» umsetzen.
Konkret sollen die maximale Zeitspanne, innert der die Arbeit geleistet werden kann, von 14 auf 17 Stunden erhöht werden und gelegentliche Arbeitseinsätze aus eigenem Antrieb am Sonntag erlaubt werden. Auch soll die Mindestruhezeit von elf auf neun Stunden reduziert werden. Punktuelle Anpassungen des Obligationenrechts (OR) sind ebenfalls geplant.
Unterstützt wird die Vorlage von den Parteien SVP, FDP, Mitte, GLP sowie der politischen Allianz «die Plattform» und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Nein sagen die SP, die Grünen und der Dachverband Freikirchen.ch. Das geht aus deren Stellungnahmen hervor. Die Vernehmlassung endete am Dienstag.
Arbeitsgesetz sei veraltet
Für die SVP ist der flexible Arbeitsmarkt ein wichtiger Treiber der Schweizer Wirtschaftskraft. Die unterbreitete Vorlage wahre diese Flexibilität und passe das Arbeitsrecht an die aktuellen Gegebenheiten an.
So sieht es auch die Mitte. Das seit 1964 geltende Arbeitsgesetz sei noch auf fixe Arbeitszeiten, industrielle Arbeitsweisen und Produktionsprozesse zugeschnitten. Die Digitalisierung habe tiefgreifende Veränderungen gebracht. Die Arbeit im Homeoffice sei im Dienstleistungssektor verbreitet und erlebe seit der Corona-Pandemie einen Aufschwung.
Änderungen am Obligationenrecht
SVP, die Mitte und «die Plattform» unterstützten auch die Anpassungen des OR zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Telearbeit und Homeoffice. «Die Plattform» warnt aber davor, dass die potenzielle Flexibilisierung der Arbeit nicht auf Kosten der Gesundheit geschehen dürfe.
Auch die FDP begrüsst die Anliegen des Vorschlags. Sie nehme zur Kenntnis, dass alle Punkte der parlamentarischen Initiative in der Vernehmlassungsvorlage aufgenommen wurden, sieht die vorliegende Vorlage aber unnötig kompliziert ausgestaltet. Die FDP lehne die Variante mit der Änderung des OR ab. Die Variante zur Änderung des OR lehnt auch der SAV entscheidend ab.
Die GLP unterstützt den Umsetzungsvorschlag und lehnt die Minderheitsanträge für Nichteintreten sowie für die Streichung der Bestimmung zur Sonntagsarbeit ab.
Mehr Druck auf die Gesundheit der Arbeitenden
Die Grünen sehen grosses Potenzial für eine sozialverträglichere und umweltgerechtere Arbeitsweise. Telearbeit und Homeoffice können die Mobilitätsemissionen reduzieren und die Verkehrsinfrastruktur entlasten sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben beitragen. Es gebe aber auch psychosoziale Risiken, wie die zunehmende Vermischung von Freizeit und Arbeit sowie die Nichteinhaltung von Ruhepausen.
Diese Punkte würden in der Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt, so die Grünen. Der Gesetzesvorschlag der WAK-N stelle letztlich eine einseitige Liberalisierung des Arbeitsrechts zugunsten der Arbeitgebenden dar, auf Kosten der Gesundheit und des Portemonnaies der Arbeitnehmenden. Es fehlten Massnahmen zur Stärkung der psychosozialen Gesundheit. Die Grünen lehnen entsprechend den Vorschlag ab.
Dem schliesst sich die SP an. Die Partei sieht keine Notwendigkeit für eine Neuregelung. Für spezifische Branchen oder Gruppen von Arbeitnehmenden könnten Lösungen über Gesamtarbeitsverträge gefunden werden. Das geltende Arbeitsgesetz gehöre zu den flexibelsten aller Industrieländer. Es sei durchaus in der Lage, Arbeitnehmenden, die Telearbeit verrichten möchten, dies auch zu ermöglichen.
Der Dachverband Freikirchen.ch lehnt die vorgeschlagenen Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot ab. Der Sonntag sei im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Mit dem Sonntag seien zentrale Werte verbunden, die sowohl gesellschaftlich als auch religiös von besonderer Bedeutung seien.
(AWP)