Die parlamentarische Initiative ist damit vom Tisch. Die kleine Kammer lehnte sie am Dienstag oppositionslos ab und folgte der Mehrheit seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S). Der Nationalrat hatte die Initiative unterstützt.

Die Krankenkassen könnten diese Kosten bereits übernehmen, und zwar dann, wenn eine Beratung im Zusammenhang mit einer konkreten Krankheit stattfinde, hielt die Kommission fest. In anderen Situationen liege die Verfügung in der Verantwortung jedes und jeder einzelnen. Müssten die Kassen immer bezahlen, erhöhe das die Kosten und Prämien.

Der Bund selbst empfehle eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung, hatte Dobler sein Anliegen begründet. Es sei daher nicht konsistent, wenn diese Beratung nicht zum Leistungskatalog der Krankenversicherung gehöre.

(AWP)