Staatsanwalt Hildbrand hielt am Vorwurf an die beiden ehemaligen Fussballfunktionären fest, die Fifa-Mitarbeiterschaft mit einer Zahlung von zwei Millionen Franken für Platini getäuscht zu haben. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Blatter und Platini unter anderem des Betrugs. Sie bleibt bei ihrer Forderung nach bedingten Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten.
Hildbrand argumentierte, das Bundesstrafgericht habe die Anklagepunkte nicht entkräften können. «Das Gericht hat es unterlassen, Indizien, die für die Richtigkeit der Anklage sprechen, zu berücksichtigen», sagte der Staatsanwalt. So habe es bei der Fifa keine Rückstellungen für dieses Beraterhonorar gegeben. Dies sei in seinen Augen ein klares Indiz dafür, dass es gar keine Vereinbarung gab.
Zudem sei es «aktenwidrig», dass Platini bereits 1998 seine Beratertätigkeit begonnen habe, für die ihm die Fifa im Jahr 2011 Geld geschuldet haben soll. Ein Millionen-Deal nur aufgrund einer mündlichen Vereinbarung widerspreche zudem der Praxis bei der Fifa zu jener Zeit.
Platini stellte im Jahr 2011 der Fifa für seine Beratertätigkeit in den Jahren 1998 bis 2002 vier Tranchen à je 500'000 in Rechnung, wie aus dem Beleg in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervorgeht. Die Begründung des Gerichts, dass Platini die Forderung erst über acht Jahre später stellte, da er finanziell nicht darauf angewiesen sei, liess der Staatsanwalt nicht gelten.
Dies sei viel mehr ein Indiz dafür, dass die vertragliche Grundlage gefehlt habe. Zudem hätte die Liquidität der Fifa die Zahlung bereits im Jahr 1999 erlaubt, wie Hildbrand ausführte.
Hildbrand weist «Märchen» zurück
Er wies zudem die Vorwürfe politischer Motive der Bundesanwaltschaft beziehungsweise eines Komplotts mit der Fifa als absurd zurück. Er bezog sich dabei um Beweisanträge Platinis, die abgelehnt wurden. «Dieses Märchen gehört in die Kategorie Verschwörungstheorien, deren Eingang in die heiligen Hallen der Gerichte verwehrt bleiben muss», sagte Hildbrand.
Nach einem Freispruch der beiden Beschuldigten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona im Jahr 2022 legte die Bundesanwaltschaft Berufung ein. Eine ausserordentliche Berufungskammer in den Räumlichkeiten des Baselbieter Strafjustizzentrums in Muttenz rollt den Fall nun neu auf. Beim Prozessauftakt am Montag beteuerten Blatter und Platini, dass die besagte Zahlung nach einem mündlichen Vertrag nicht widerrechtlich gewesen sei.
Am Mittwoch folgen die Plädoyers der Verteidiger von Blatter und Platini. Das Urteil wird am 25. März verkündet.
(AWP)