Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) beschloss dies mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Massnahme ist Teil der Vorlage zur Schaffung einer Stromreserve, die die Urek-N mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit Änderungen angenommen hat.

«Kein Selbstläufer»

Grössere Stahl- und Aluminium-Produktionsbetriebe sollen über vier Jahre von Netznutzungsgebühren entlastet werden. Im ersten Jahr sollen die Gebühren um 50 Prozent reduziert werden, im zweiten um 37,5 Prozent, im dritten um 25 Prozent und im vierten um 12,5 Prozent. Für diesen Rabatt aufkommen sollen alle Stromkonsumenten solidarisch.

In Medienberichten zu den Unterstützungsplänen genannt wurden Stahl Gerlafingen, Swiss Steel in Emmenbrücke und die Walliser Aluminiumgiesserei Novelis. Mit den Massnahmen werde es möglich, diese Firmen zu unterstützen, sagte Kommissionspräsident Christian Imark (SVP/SO) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Ein Selbstläufer sei das aber nicht. Denn es gibt Bedingungen. Die Firmen müssen pro Jahr mindestens 20'000 Tonnen Metall aus mehrheitlich rezykliertem Material herstellen, Auskunft geben über ihre wirtschaftliche Lage und den Erhalt des Produktionsstandorts in der Schweiz garantieren. Dividenden dürfen sie nicht auszahlen.

Minderheit gegen Unterstützung

Zur Absicherung sollen die Unternehmen Garantien abgeben. Halten sie die Auflagen nicht ein, sollen sie die Subventionen zurückzahlen müssen. Die Kommissionsmehrheit begründete die Massnahme mit der Bedeutung dieser Unternehmen für die Kreislaufwirtschaft.

Eine starke Minderheit stellte sich gegen die Unterstützung. Es sei bisher immer von Vorteil gewesen, keine Politik für einzelne Branchen und Unternehmen zu machen, findet sie.

Die aktuelle Situation der Stahl- und Aluminiumproduktion sei kein Grund, von diesem Grundsatz abzuweichen. Das bedeute allerdings, Strukturwandel zuzulassen, der einzelne Unternehmen stark treffen könne. Die Minderheit bezweifelt, dass die Entlastung die strukturellen Probleme der Betriebe beheben kann.

Zusätzliche Massnahmen für die Stahlindustrie forderte bereits die Wirtschaftskommission des Ständerates. Der Bund arbeitet laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin an Lösungen. Er Bundesrat war aktiv geworden, nachdem das Parlament schon letztes Jahr einen Auftrag erteilt hatte.

Über Preise Stromverbrauch steuern

Die Urek-N beschloss zum Stromreserve-Gesetz noch weitere Änderungen. Mit einer auf Marktprodukten beruhenden Verbrauchsreserve will sie erreichen, dass Verbraucher Strom nicht mehr beziehen, wenn die Preise eine bestimmte Schwelle erreichen. Das soll den Verbrauch senken, wenn der Strom knapp und teuer wird.

Einstimmig beantragt die Kommission, dass Unternehmen mit Stromkosten von über 20 Prozent der Bruttowertschöpfung sich von den Kosten für die Stromreserve befreien lassen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie einen Beitrag zur Verbrauchsreserve leisten und Strom sparen.

Weiter will die Mehrheit Reservekraftwerke, Notstromgruppen und WKK-Anlagen (Wärme-Kraft-Kopplung) im Rahmen der Stromreserve mit CO2-neutralen Treibstoffen laufen lassen, soweit das wirtschaftlich tragbar ist. Eine Minderheit möchte, dass mit Brennstoff betriebene Reservekraftwerke erst angeworfen werden, wenn hoheitliche Bewirtschaftungsmassnahmen zur Senkung des Verbrauchs nicht genügen.

Bedarf an Reservekraftwerken verringern

Betreiber von WKK-Anlagen und Notstromgruppen will die Urek-N dazu bringen, sich freiwillig an der Reserve zu beteiligen. Reicht das nicht, will die Mehrheit eine Pflicht. Ziel ist, den Bedarf an teurer neuer Infrastruktur wie Reservekraftwerken kleiner zu halten.

Abgelehnt hat die Mehrheit den Antrag, wonach Notstromgruppen mit über 750 Kilowattstunden Leistung grundsätzlich zwingend an der Reserve teilnehmen müssen. Eine Minderheit möchte das so handhaben und eine weitere Minderheit lehnt Verpflichtungen ab.

(AWP)