Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) stellte sich mit 9 zu 2 Stimmen hinter die Vorlage, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Es handle sich um eine moderate Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts für gesamtschweizerische Schutzorganisationen.

Gemäss der von der Schwesterkommission des Nationalrates (Urek-N) erarbeiteten Vorlage sollen Wohnbauprojekte mit weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche in Baugebieten grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. Das soll verhindern, dass Organisationen Private beim Bauen ausbremsen.

Ausserhalb der Bauzonen und an sensiblen Lagen soll das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben. Die Ständeratskommission will, dass als Kriterium Auswirkungen auf Ortsbilder von nationaler Bedeutung gelten, aber nicht Auswirkungen auf generell alle bedeutenden Ortsbilder. So wollte es der Nationalrat.

Eine Minderheit der Ständeratskommission will nichts wissen von der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Weitere Minderheiten wollen die Obergrenze für Bauvorhaben bei 250 statt 400 Quadratmetern setzen.

Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef und Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS) mit einer parlamentarischen Initiative. Als nächstes entscheidet der Ständerat darüber.

(AWP)