Besagter Prozess soll Mitte September beginnen. Die Staatsanwaltschaft legt Olearius besonders schwere Steuerhinterziehung in 15 Fällen mit einem Steuerschaden von insgesamt knapp 280 Millionen Euro zur Last. Olearius weist die Vorwürfe zurück.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte am Donnerstag mit, dass die Klage auf Herausgabe der Unterlagen abgewiesen worden sei. Das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Olearius seine Forderung begründete, finde auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft keine Anwendung, wenn diese auf dem Gebiet der Strafrechtspflege tätig werde, begründete das Gericht seine Entscheidung (Aktenzeichen: 29 K 329/21).

Bei dem Steuerbetrug schoben verschiedene Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her. Ziel dieses Verwirrspiels war, dass der Fiskus Steuern erstattete, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Hochphase dieser Geschäftspraxis war in den Jahren 2006 bis 2011. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Lange war unklar, ob das nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke oder ob es von Anfang an eine Straftat war. Dass es letzteres war, entschied der Bundesgerichtshof 2021.

Nicht nur Warburg, sondern auch andere Banken wie die landeseigene WestLB waren damals in die Cum-Ex-Deals involviert. So kaufte die Düsseldorfer Bank im Jahr 2007 zum Beispiel eine grosse Menge Aktien des Autokonzerns Daimler Chrysler und verkaufte diese nur wenig später wieder.

Aus Sicht der Verteidiger, zu denen der frühere CSU-Bundespolitiker Peter Gauweiler gehört, kann ihr Mandant auch deshalb gar nicht vorsätzlich betrügerisch gehandelt haben, weil selbst staatliche Akteure wie die Landesbank WestLB auf Cum-Ex setzten und dies allgemein bekannt war.

Olearius' Anwälte kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts an. Sie sind weiterhin der Ansicht, dass das NRW-Justizministerium Zugang zu den Akten verschaffen müsse./wdw/DP/stw

(AWP)