Die VBL AG, die zu 100 Prozent der Stadt Luzern gehört, war als Holding organisiert. Eine Tochtergesellschaft war für den öffentlichen Verkehr zuständig. Personal und Fahrzeuge besass sie keine, sie bezog beides von der Holding zu konzerninternen Preisen.

Dabei habe die VBL Holding der Tochtergesellschaft 2018 und 2019 kalkulatorische Zinsen verrechnet, die höher als die tatsächlichen gewesen seien, erklärte der Staatsanwalt.

Dividende der Stadt bezahlt

Die VBL erhielt damit mit den zu hoch deklarierten Zinskosten gemäss Anklage vom Verkehrsverbund Luzern (VVL), der im Kanton Luzern den öffentlichen Regionalverkehr organisiert, mehr Geld, als sie für ihre eigentliche Aufgabe benötigte. Sie finanzierte damit unrechtmässig die Dividende von einer Million Franken an die Stadt Luzern.

Die Kader der VBL haben sich mit diesem Vorgehen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft des Betrugs schuldig gemacht. Die VBL habe nämlich 2017 dem VVL in einer Vereinbarung zugesichert, dass sie bei der Verrechnung im subventionierten Regionalverkehr keine solche Zinsen oder Gewinnzuschläge verrechne.

Die Beschuldigten hätten damit 2018 und 2019 wissentlich und willentlich gegenüber dem VVL falsche Angaben gemacht, erklärte der Staatsanwalt. Er bezifferte die Deliktsumme auf zwei Millionen Franken.

Unverständnis über das Strafverfahren

Die fünf Männer wiesen am Prozess den Vorwurf zurück und äusserten ihr Unverständnis über das gegen sie eingeleitete Strafverfahren. Sie erklärten etwa, die vom Staatsanwalt angeführte Vereinbarung habe nur für die Tochtergesellschaft gegolten, welche den konzessionierten Regionalverkehr abwickelte, und nicht für die Holding.

Nach Angaben des VBL-Finanzchefs wusste der VVL jederzeit von den intern verrechneten, kalkulatorische Zinsen. «Es entstand kein Schaden», sagte er. 2018 und 2019 sei nicht zu viel ausbezahlt worden.

«Schutzbehauptung»

Diese Darstellung sei eine «Schutzbehauptung», sagte dagegen der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es sei logisch zwingend, dass es bei der Vereinbarung um die Eigenkapitalverzinsung der Holding gegangen sei. Eine Eigenkapitalverzinsung der Tochter sei nie ein Thema gewesen.

Die Beschuldigten hätten gegenüber dem VVL die Einrechnung der Zinsen als Kosten für den öffentlichen Regionalverkehr nie offen gelegt, erklärte der Staatsanwalt. Dies hätten sie aber tun können, wenn dies zulässig gewesen wäre. Der Staatsanwalt sprach von einer «gefühlten Transparenz», deren sich die Beschuldigten bedienten.

Mit Holding Gesetz ausgehebelt

Der Staatsanwalt bezeichnete die damalige Holding-Struktur der VBL als «Schlaumeierei». Mit dieser sei die Gesetzgebung zum öffentlichen Verkehr ausgehebelt worden.

Der frühere VBL-Direktor bezeichnete vor Gericht sein Verhalten als «loyal». Die VBL habe operativ das getan, was die Stadtregierung politisch und der Verwaltungsrat strategisch vorgegeben hätten, erklärte er.

Die Rechnungen der VBL seien stets genehmigt worden, sagte der Ex-Direktor. Auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) habe bis zur Affäre um die Postautosubventionen eine «tolerante Praxis» angewandt. «Dann wurde die Schraube angezogen». Das BAV hab mit Strafanzeigen von eigenen Versäumnissen ablenken wollen.

Der Prozess wird am Mittwoch mit Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.

(AWP)