Damit verstosse die Bank gegen das Kreditwesengesetz zu einer ordnungsgemässen Geschäftsorganisation, wie die Bafin weiter schreibt. Julius Bär Deutschland müsse sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäss sei, ordnete die Behörde an.

Die Bafin erklärt weiter, die sogenannte «ordnungsgemässe Geschäftsorganisation» solle gewährleisten, dass «Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist». Ein wesentlicher Teil davon sei ein «angemessenes und wirksames Risikomanagement», das die «laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten» sicherstelle.

Somit müssen Kreditinstitute laut Bafin «im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen». Weiter müssten die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

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(AWP)