Zunächst wollte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Getränkeverordnung dahingehend ändern, dass bei allen Weinen, Schaumweinen und Perlweinen auf dem Etikett oder via QR-Code zwingend die Zutaten und der Nährwert anzugeben sind. Damit sollten EU-Vorschriften übernommen werden.
Die Weinbranche lehnte diese Übernahme von EU-Recht in der Vernehmlassung zum Verordnungspaket im Lebensmittelbereich im April ab. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) machte mit einer Anfang September einstimmig eingereichten Motion zusätzlichen Druck auf den Bund.
Das hat offenbar genützt: «Das Eidgenössische Departement des Innern hat beschlossen, in der laufenden Revision auf die entsprechenden Bestimmungen zu verzichten», schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss. Das EDI werde die Situation in zwei bis drei Jahren erneut prüfen.
Begründet wurde die Ablehnung der Weinetikettierung insbesondere damit, dass eine solche Etikettierung zusätzliche Kosten und Arbeitsaufwand, aber keinen Nutzen für die Branche mit sich bringen würde, da der Export nur einen geringen Anteil des Schweizer Weinmarktes ausmacht. Schweizer Produzentinnen und Produzenten, die ihre Produkte in die EU exportieren wollen, müssen sich jedoch an die entsprechenden EU-Vorschriften halten.
(AWP)