Konkret soll das Aktienkapital von 116,64 Millionen Franken auf 12,96 Millionen herabgesetzt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolge durch die Reduktion des Nennwerts aller ausstehenden Inhaberaktien von 9 auf 1 Franken.

Der Schritt hat laut dem Verwaltungsrat diverse Vorteile. So führe er zu einer flexibleren Kapitalstruktur, zudem sei ein niedrigerer Nennwert zeitgemässer. Nur noch wenige börsenkotierte Gesellschaften hätten Nennwerte von über 1 Franken.

Ein Vorteil hat der Schritt ausserdem in Sachen Ausschüttung: So erhöhe sich durch die Reduktion des Nennwerts und die Zuweisung an die Kapitaleinlagereserven der Anteil an möglichen zukünftigen Dividenden, die aus Kapitaleinlagereserven bezahlt werden könnten. Diese sind bekanntlich verrechnungssteuerbefreit und für Schweizer Privatpersonen einkommenssteuerbefreit.

Ausserdem beantragt der Verwaltungsrat vor dem Hintergrund der Nennwertherabsetzung, die absoluten Werte des bestehenden Kapitalbands anzupassen. Weiter soll aber auch künftig eine Erhöhung von bis zu 50 Prozent des Aktienkapitals und eine Herabsetzung von bis zu 20 Prozent des Aktienkapitals möglich sein.

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(AWP)