Dies habe ein Kriterium dargestellt, den südlichen Teil des Wohnblocks im Baurecht an die Wohnbau-Genossenschaft Nordwest zu verkaufen. Im Rahmen einer regelmässigen Überprüfung habe Helvetia festgestellt, dass die Liegenschaften am St. Johanns-Parkweg und an der Mülhauserstrasse insbesondere wegen dieser Unsicherheit nicht länger mit der Immobilienstrategie des Unternehmens im Einklang ständen, schrieb die Helvetia-Sprecherin weiter schrieb.
Daher habe sich das Unternehmen Anfang 2024 entschieden, diese Liegenschaften zum Verkauf anzubieten. Durch die «langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit» habe die Wohnbau-Genossenschaft Nordwest als neuer Eigentümer gewonnen werden können.
Die Genossenschaft besass bereits vorher im Baurecht den nördlichen Teil der grossen Wohnsiedlung im St. Johann-Quartier. Nun ist diese vollständig genossenschaftlich, wie am Samstag dem Kantonsblatt zu entnehmen war. Eigentümerin der Parzelle ist der Kanton.
Das revidierte Wohnraumfördergesetz und die dazugehörigen Verordnungen traten am 28. Mai 2022 in Kraft. Bei Sanierungen, Renovationen und Umbauten muss die Bauherrschaft seither ein Gesuch bei der Wohnschutzkommission einreichen. Diese legt die maximalen Mietzinsaufschläge fest. Der Mietzinsdeckel ist Teil der Umsetzung Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz», die im November 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde.
(AWP)