Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt vor allem für die Menschen der Region. «Damit sind Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang und für die Tagebaufolgenkosten gesichert.» Leag-Chef Thorsten Kramer sagte, die Entschädigung sei ein essenzieller Baustein für die weitere erfolgreiche Transformation des Unternehmens zu einem «grünen Powerhouse».
Deutschland hatte die geplante Entschädigung bereits 2021 bei der Kommission angemeldet. Die Kohleverstromung in Deutschland sollte eigentlich erst nach 2038 auslaufen. Damit staatliche Gelder fliessen können, müssen die Wettbewerbshüter in Brüssel grünes Licht geben. Wenn ein Land in der EU Firmen mit Staatsgeld unterstützen will, muss es sich an strenge Regeln halten. Nun gab es eine Grundsatzentscheidung der EU-Kommission. Diese habe in einer «vorläufigen» beihilferechtlichen Bewertung die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Leag im Grundsatz bestätigt, hiess es.
Darum geht es im Kern
Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an «Fixkosten» für Tagebaufolgenkosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen. Das passiert unabhängig davon, wann die Leag wirklich aus der Kohleverstromung aussteigt. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist laut Ministerium an Voraussetzungen gebunden. Er werde dann berücksichtigt, wenn sich in Zukunft bestätigt, dass die Kraftwerke der Leag auch über die im Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und der Leag somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.
Früherer Kohleausstieg auch im Osten möglich
Für das Rheinische Revier haben sich die Politik und der Energiekonzern RWE auf einen um acht Jahre auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg verständigt. Ein vorgezogener Kohleausstieg auch in den ostdeutschen Braunkohlerevieren aber ist umstritten. Die Koalition auf Bundesebene aus SPD, Grüne und FDP hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kohleausstieg «idealerweise» von 2038 auf 2030 vorzuziehen.
Habeck hatte Anfang 2023 gesagt, ein auf 2030 vorgezogener Ausstieg auch im Osten müsse im Konsens vereinbart werden. «Das wird nicht par ordre du mufti entschieden werden, sondern es muss in einer breiten Allianz als guter Plan empfunden werden.»
In einem Papier des Ministeriums von Montag wurde mit Blick auf die ostdeutschen Kohlereviere betont, der gesetzlich vereinbarte Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 habe Bestand. «Die Bundesregierung wird keine politischen Bemühungen unternehmen, um diese gesetzliche Frist zu verändern.»
Zugleich hiess es: Ein möglicher marktgetriebener Ausstieg vor 2038, ebenso wie Massnahmen der Länder und Reviere, blieben davon unberührt. Hintergrund ist eine Reform des europäischen Emissionshandels, der die klimaschädliche Kohleverstromung zunehmend unrentabler machen soll. Im Ministerium wird ausserdem auf den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien verwiesen sowie auf den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke, die auf Wasserstoff umgestellt werden sollen - und die gesetzliche Möglichkeit, den Kohleausstieg auf 2035 vorzuziehen. Im Papier heisst es: «Für den Fall, dass die Kohleverstromung sich schon deutlich vor 2038 nicht mehr rechnet und der Ausstieg auch in den ostdeutschen Kohleregionen früher kommt, ist es wichtig, jetzt den Übergang so gut es geht vorzubereiten.»
Habeck hatte am Montag angekündigt, dass der Bund Spielräume bei staatlichen Förderprogrammen in den bisherigen Kohleregionen erweitern will. Damit soll der Strukturwandel beschleunigt werden. Ermöglicht werden sollen nun auch direkte Investitionen in Unternehmensansiedlungen.
Entschädigung für RWE bereits unter Dach und Fach
Im Dezember hatte die EU-Kommission eine milliardenschwere Entschädigungszahlung für den vorzeitigen Ausstieg des Energiekonzerns RWE aus der Braunkohleförderung und -verstromung in Nordrhein-Westfalen genehmigt. RWE erhält demnach bis 2030 gestaffelt insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro. Die Ausgleichszahlung stelle zwar eine staatliche Beihilfe dar, hatte die EU-Kommission in Brüssel mitgeteilt. Sie sei aber notwendig, damit RWE seine Braunkohlekraftwerke auslaufen lassen könne. RWE will Braunkohlekraftwerke bis Ende März 2030 betreiben, schliesst einen anschliessenden Reservebetrieb auf Rechnung des Bundes aber nicht aus./hoe/DP/men
(AWP)