Die Kostenneutralität ist ein zentrales gesetzliches Kriterium, das ein neuer Tarif erfüllen muss, bevor er vom Bundesrat genehmigt werden kann, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie soll gewährleisten, dass der Übergang von einer alten zu einer revidierten oder neuen Tarifstruktur nicht zu Mehrkosten führen, die direkt auf den Wechsel zurückzuführen sind.

Für die Zusammenführung der zwei Gesuche ist die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) zuständig. Diese wird vom Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg präsidiert. Die OAAT müsse die Grundlagen erarbeiten, um die Koordination zwischen den Tarifen sicherzustellen, sagte Schnegg an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

Im vergangenen Dezember reichte der Ärzteverband FMH und der Krankenversichererverband Curafutura ein Genehmigungsgesuch für die Einzelleistungstarifstruktur Tardoc ein, während der Spiatlveband H+ und der Krankenversichererverband Santésuisse ein Genehmigungsgesuch für eine Tarifstruktur mit ambulanten Patientenpauschalen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitete.

Nun gibt der Bundesrat den Tarifpartnern bis zum 1. November 2024 Zeit, um ein gemeinsames, übergreifendes Konzept zur Kostenneutralität einzureichen. De Zeitplan sei sportlich, aber bereits am Donnerstag würde eine erste Verwaltungsratssitzung stattfinden, sagte Schnegg.

(AWP)