Peinliche Premiere für die EU-Kommission: Der Kläger erhalte 400 Euro, weil die Kommission die Übertragung seiner persönlichen Daten in die USA ermöglicht habe, wo die Datenschutz-Standards niedriger seien, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union am Mittwoch. Die Kommission habe «einen hinreichend qualifizierten Verstoss gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, begangen».

Den Angaben zufolge hatte sich der Kläger auf einer EU-Webseite angemeldet und hierfür den Authentifizierungsdienst «EU Login» verwendet. Dort habe er sich für die Option «Mit Facebook anmelden» entschieden. Das Onlinenetzwerk Facebook gehört zum US-Internetkonzern Meta, die Daten werden daher in die USA übertragen. Dem Gericht zufolge verstösst die damit verbundene Weitergabe der IP-Adresse des Klägers gegen europäisches Recht.

Üblicherweise werden Unternehmen wegen angeblicher Verstösse gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verklagt. In der Vergangenheit hatten Gerichte Konzernen wie Meta Millionenstrafen aufgebrummt.

(Reuters)