Der Genfer Anwalt des ehemaligen Vermögensverwalters, Stéphane Grodecki, bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Berichte der Zeitungen «Tribune de Genève» und «24 Heures». Dieser prüfe nun das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Klage wegen falscher Anschuldigung, so der Anwalt.
Puech hatte zwischen September und November 2023 drei Strafanzeigen eingereicht, die sich hauptsächlich gegen seinen ehemaligen Vermögensverwalter richteten. In einer dieser Anzeigen wurden 14 verschiedene angebliche Straftaten aufgelistet, darunter ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung. Der 80-Jährige bezifferte den Verlust auf fast 12 Milliarden Franken. Die Staatsanwaltschaft erliess im Mai eine Nichteintretensverfügung.
Die Beschwerdekammer für Strafsachen des Gerichtshofs wies die Beschwerde Puechs gegen diesen Entscheid ab. In einem Urteil vom 12. Juli stellten die Richter fest, dass die Strafanzeige «weitschweifig» und «nicht sehr klar»sei.
Laut den Richtern beklagt sich der Beschwerdeführer über einen «Betrug in grossem Stil», widmet den Tatbestandsmerkmalen jedoch keine Begründung. Der Hermès-Erbe könne nicht erklären, wie er seiner Aktien beraubt worden sein solle. Gegen den Entscheid der Genfer Justiz kann noch beim Bundesgericht Rekurs eingelegt werden.
(AWP)