Die Zustimmung zum Energie-Mantelerlass - oft auch als Stromgesetz bezeichnet - überrascht nicht. In den letzten Abstimmungsumfragen im Auftrag der SRG sowie von Tamedia/20 Minuten waren Ja-Anteile von 73 respektive 64 Prozent erwartet worden. Die Vorlage soll per Anfang 2025 in Kraft treten.

Mehr einheimischer Strom

Bundesrat, Parlament, die grossen Parteien sowie wichtige Umweltverbände haben sich nun durchgesetzt. Die Fondation Franz Weber hatte die Vorlage mit dem Referendum bekämpft, zusammen mit einem Bündnis um den Neuenburger Pierre-Alain Bruchez und dem Verband Freie Landschaft Schweiz. Auch die SVP-Basis war dagegen.

Ziel des Energie-Mantelerlasses ist es, mehr einheimischen Strom zu gewinnen, die Stromversorgung im Winter abzusichern und weniger abhängig vom Ausland zu werden. Er gibt Mindestproduktionsmengen für Strom aus erneuerbaren Quellen vor und dass der Import von Strom im Winter netto nicht höher als fünf Terawattstunden sein soll.

Auch will die Vorlage den Energie- und Stromverbrauch pro Kopf drosseln, und sie enthält Vorschriften für eine Wasserkraftreserve. Für diese müssen Betreiber von Wasserkraftwerken ab einer bestimmten Grösse sorgen, und sie werden dafür entschädigt.

Die Vorlage regelt die Planung grosser Sonnenenergie- und Windkraftanlagen. In Eignungsgebieten, die die Kantone mit Rücksicht auf Natur- und Landschaftsschutz sowie die Landwirtschaft in den Richtplänen bezeichnen müssen, soll Energiegewinnung grundsätzlich Vorrang haben. Die Bevölkerung behält aber Mitspracherechte.

An Dächern und Fassaden

Der Bau kleiner Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden soll mit dem Stromgesetz ebenfalls vorankommen. Denn dort wird das grösste Potenzial für den Ausbau der Solarstrom-Produktion gesehen.

Auch die Wasserkraft wird erfasst: Für 16 in der Vorlage aufgelistete Aus- und Neubauten von Speicherwasserkraftwerken in den Bergen. Für sie gibt es planerische Erleichterungen und gegenüber heute weniger Mitsprachemöglichkeiten.

Die Gegnerschaft machte geltend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Energiewende auf Kosten von Natur und Landschaft gehe. Ebenso gab das Nein-Lager zu bedenken, dass demokratische Mitspracherechte verloren gehen könnten.

(AWP)