Das teilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht mit. Die über 100 Millionen Franken wurden erstmals in der Folge der Proteste und Unruhen des «Euromaidans» in Kiew im Winter 2013/2014 und der darauffolgenden Absetzung Janukowitschs eingefroren.

Diese Massnahme erfolgte im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Gleichzeitig leitete die neue ukrainische Regierung Strafverfahren gegen die betreffenden Personen wegen Korruption, Amtsmissbrauchs und Geldwäscherei ein.

Laut Communiqué sperrte der Bundesrat nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ein weiteres Mal die Bankkonten, diesmal im Hinblick auf eine Entziehung aufgrund des Scheiterns der Rechtshilfe. Damit habe verhindert werden sollen, dass die Gelder verschwinden.

Die Regierung stützte sich dabei auf das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen.

In zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hielt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Ukraine angesichts der konkreten Umstände nicht mehr in der Lage sei, die Anforderungen der Rechtshilfe zu erfüllen. Die Fragen, die dem Gericht in St. Gallen vorgelegt wurden, betrafen vorsorgliche Massnahmen und keine eigentumsrechtlichen Fragen.

Die Urteile sind nicht endgültig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteile B-2284/2023 und B-3507/2022 vom 22. Mai 2024 und 4. Juni 2024)

(AWP)