Die Summe setzt sich aus einer Gewinnabschöpfung von 65,6 Mio. Euro, einer Geldstrafe von 57,4 Mio. sowie einer Schadenersatzzahlung an den französischen Staat von 115 Mio. Euro zusammen, wie die Bank mitteilt.
In dem Verfahren wurde der CS vorgeworfen, französischen Kundinnen und Kunden bei der Vermeidung von Steuern geholfen zu haben. Ein Schuldeingestännis sei der Vergleich jedoch nicht, betont die Bank. Die Einigung beinhalte keine Anerkennung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit, betont die CS weiter. Damit ist dem Institut gelungen, was deer UBS in Frankreich bisher verwehrt blieb. Im Jahr 2021 hielt dort ein Berufungsgericht am erstinstanzlichen Urteil fest, wonach sich die UBS im Geschäft mit französischen Kunden strafbar gemacht hat.
Der Fall bezog sich auf Vorgänge aus den Jahren 2005 bis 2012. Bereits am vergangenen Freitag hatte es Medienberichte über eine mögliche Einigung gegeben.
Die Einigung trägt die Handschrift des neuen CS-Chefjuristen Markus Diethelm; dieser versucht, mit einer "pragmatischen" Heransgehensweise den Prozessberg der Bank rasch abzutragen, wie das Finanzportal finews schreibt. Sinnigerweise, so finews, war es Diethelm zuvor als General Counsel der UBS verwehrt geblieben, in Frankreich einen Durchbruch wie nun bei der CS zu erzielen.
Diethelm setzt alles daran, die Liste der Rechtsfälle abzutragen. Vergangene Woche wurde die CS von einem US-Geschworenengericht zum Vorwurf angeblicher Manipulationen am Devisenmarkt 2007 bis 2013 entlastet. In einem Streit um verbriefte Wohnbauhypotheken erzielte die CS ebenfalls einen Vergleich. Er bezifferte sich auf eine Zahlung von 495 Mio. Dollar an die US-Behörden.