Der Bundesrat will das nationale System zur Erfassung von Flugpassagierdaten ab 2026 in Betrieb nehmen. Als Grundlage dient das Flugpassagierdatengesetz. Letzteres regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung.
Zu diesen Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) gehören etwa der Name, der Vorname oder auch die Reiseroute. Informationen zu schützenswerten persönlichen Daten werden laut dem Bundesrat nicht übermittelt. Die PNR-Daten sollen an die neu zu schaffende Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (Fedpol) gehen. Sie werde die Daten künftig automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen, hiess es.
Angleichung an internationale Vorgaben
Mit der Annahme des Gesetzes folgte die grosse Kammer am Dienstag ihrer vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N), die einstimmig beantragt hatte, auf das Flugpassagierdatengesetz (FPG) einzutreten. «Sie wissen alle, bei der Schwerstkriminalität geht es um jede Minute», sagte Kommissionsberichterstatter Thomas Hurter (SVP/SH).
Die Pflicht zur Bekanntgabe von Flugpassagierdaten betrifft indes nur jene Flüge, die eine Fluggesellschaft selbst durchführt. Zudem sollen die Fluggesellschaften nur jene Daten erheben, die sie effektiv zur Abwicklung der Buchung benötigen. Dadurch will die SiK-N eine möglichst enge Angleichung an die internationalen Vorgaben erreichen.
Die Verwendung von PNR-Daten ist laut dem Bundesrat ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Formen von Schwerstkriminalität. Bis anhin verfügte die Schweiz aber über keine Rechtsgrundlage für deren Nutzung. 70 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und Kanada, haben bereits ein nationales PNR-System.
Sicherheitsanforderungen sind gestiegen
«Mit dem Gesetz setzen wir einen internationalen Standard um», sagte Justizminister Beat Jans am Dienstag im Rat. «Tun wir es nicht, riskieren wir, ein Schlupfloch für Kriminelle und eine Sicherheitslücke in Europa zu sein.» Dabei sei der Spagat zwischen Datenschutz und Sicherheit gut gelungen, das sehe auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte so.
Auch die SVP, die FDP und die Mitte sprachen sich für die Version der Mehrheit der SIK-N aus. «Die Sicherheitsanforderungen an die westliche Welt sind in den vergangenen Jahren potenziert angestiegen, sagte etwa Heinz Theiler (FDP/SZ). »Landerechte im Ausland zu verlieren, können wir uns nicht leisten«, sagte zudem Reto Nause (Mitte/BE).
Die PNR-Daten haben für die Schweiz laut dem Bundesrat denn auch eine wichtige wirtschaftliche Dimension. Weil immer mehr Staaten die Bekanntgabe von PNR-Daten verlangen, droht den Schweizer Fluggesellschaften, dass sie ohne das Gesetz künftig in diesen Ländern mit dem Entzug der Landerechte rechnen müssen.
Bedenken beim Datenschutz geäussert
Mehrere rot-grüne Minderheiten forderten Gesetzesanpassungen. Alle scheiterten am Votum des Rates. Eine davon forderte, dass auch die nichtkommerzielle Luftfahrt dem Gesetz unterstellt wird. »Ohne diese Anpassung klafft ein Sicherheitsloch in dem Gesetz«, sagte Hasan Candan (SP/LU). Es bestehe so die Gefahr, dass Schwerstkriminelle auf die Privatfliegerei umsteigen würden.
Auch eine geforderte, gezielte Gestaltung der Risikoprofile zur Treffersuche bei den Flugpassagierdaten zur Verhinderung eines pauschalen Fokus auf grosse Personengruppen, scheiterte im Rat. Patrick Hässig (GLP/ZH) mahnte, dass sich dadurch die Gefahr ergebe, dass das Gesetz zu einer »staatlichen Vorratsdatenspeicherung" ausufern könnte. Ohne die Änderung werde nicht nach spezifischen Straftätern gefahndet.
Auch eine automatische Pseudonymisierung der Daten ohne Markierung direkt nach deren Eingang wurde abgelehnt. Laut dem Gesetzestext werden die Daten ohne Markierung einen Monat nach ihrem Eingang anonymisiert. Automatisch gelöscht werden die Flugpassagierdaten, die keinen Anhaltspunkt auf schwere Straftaten aufweisen, sechs Monate nach ihrem Eingang. Weisen die Daten hingegen solche Anhaltspunkte auf, dürften sie für maximal fünf Jahre gespeichert werden.
Auch hier gab es Kritik von links-grüner Seite: Eine schnellere technische Anonymisierung sei im Sinne des Datenschutzes und schütze die Bevölkerung, hiess es. Auch diese Forderung lehnte der Rat aber ab. Als nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.
mk/
(AWP)