Neu würden also die tatsächlich erzielten Mehr- oder Mindererträge eines Zeitraums in der folgenden Periode berücksichtigt, teilte der Flughafen Zürich nach Börsenschluss mit. Dies erhöhe die Aussichten auf ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis zwischen den Fluggesellschaften und dem Flughafenbetreiber.
Gebühren fallen an, wenn Flugzeuge starten, landen und abgestellt werden sowie wenn Fluggasteinrichtungen eines Flughafens genutzt werden. Hinzu kommen Entgelte für den Lärm und die Emissionen, die die Flugzeuge verursachen.
Das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren wird im April 2025 starten, hiess es weiter. Die effektiven Gebührenverhandlungen starten dann im vierten Quartal 2025. Spätestens beim Abschluss der Gebührenverhandlungen werde die börsenkotierte Flughafenbetreiberin den Kapitalmarkt informieren.
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(AWP)