Von den bis Ende der Übergangsfrist, also Ende 2022, eingegangenen 1699 Bewilligungsgesuchen sowie den 50 Gesuchen im laufenden Jahr für Firmen, die neu in den Markt eintreten, hat die Finma damit insgesamt 950 bewilligt, das heisst etwas mehr als die Hälfte.
Die Vermögenverwalter und Trustees brauchen seit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes am 1. Januar 2020 eine Finma-Bewilligung. Die Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Vermögensverwalter und Trustees ist Ende 2022 ausgelaufen.
Da zahlreiche Gesuche erst am Ende der Übergangsfrist eingereicht wurden, sind noch viele von ihnen hängig. Die Bearbeitung dieser grossen Menge von Gesuchen wird laut Finma noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Institute, die ihr Gesuch fristgerecht bei der Finma eingereicht haben, können ihre Geschäftstätigkeit allerdings fortführen, bis die Finma über die Bewilligung entschieden hat.
cf/tp