Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Thierry Burkart (AG) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Familienstiftungen seien bereits im Schweizer Recht verankert. Entsprechend sei auch eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Stiftungen vorhanden, begründete die Kommission ihren Entscheid.
Genau dieser Punkt war ein Stolperstein der Vorlage zur Einführung des Trusts in die Schweizer Rechtsordnung. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf zur Einführung des Trust hatten gezeigt, dass die steuerlichen Aspekte der Vorlage umstritten sind und ein Kompromiss nur schwer realisierbar wäre. Der Bundesrat entschied daher, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und beantragte, es abzuschreiben. Diesem Vorschlag folgte die Kommission am Freitag.
Eine Minderheit lehnte aber die Motion von Burkart ab. Sie zeigte sich skeptisch gegenüber einem Instrument, das «Fragen betreffend Transparenz und Aufsicht aufwirft». Es käme ausserdem vor allem vermögenden Personen zugute.
(AWP)