Die Anwälte des 77-Jährigen stören sich daran, dass der Prozess für Februar 2025 neu angesetzt worden sei, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte vergangenen Mittwochnachmittag per Pressemitteilung informiert, dass ein Neustart des Verfahrens mit 89 Terminen für den 4. Februar geplant sei.

Mit dem Befangenheitsantrag steht vor dem Prozess erneut ein dickes Fragezeichen. Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmässiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung./bch/DP/men

(AWP)