Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wettbewerbshüter der EU-Kommission in dem Verfahren gegen Intel nicht sauber gearbeitet hatten. Die Behörde hatte dem Konzern vorgeworfen, er habe mit Rabatten seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, um Wettbewerber wie HP und Lenovo zu verdrängen. 2009 wurde deswegen eine Geldbusse in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt.

Der darauffolgende Rechtsstreit zog sich über Jahre. Ursprünglich hatte das Gericht der Europäischen Union 2014 einen ersten Widerspruch Intels gegen die Strafe abgewiesen. Doch der Technologiekonzern legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg. Der EuGH verwies das Verfahren 2017 an das Gericht zurück, das die Entscheidung der Kommission in einem erneuten Prozess Anfang 2022 für nichtig erklärte. Das jetzt ergangene Urteil schliesst die Sache ab. Die Frage, ob Intel seine Marktmacht ausgenutzt hat, beantwortete das Verfahren nicht abschliessend./tre/DP/nas

(AWP)