Den Angaben zufolge werden die betroffenen Personen mit einem Einfrieren ihrer Vermögenswerte und einem Reiseverbot in die Europäische Union belegt. Darüber hinaus sei die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern sowie die Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen für die gelisteten Personen und Einrichtungen verboten./svv/DP/ngu

(AWP)