Unternehmen sollen nach Willen der Länder etwa zur Untermauerung ihrer Angaben und Kennzeichnungen klare Kriterien und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verwenden. Darüber hinaus sollen die Aussagen leicht verständlich sein - und eindeutig: Es soll klar erkennbar sein, worauf sich Umweltaussagen beziehen, beispielsweise Haltbarkeit oder Recyclingfähigkeit.

Das Vorhaben der Länder geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr. Die Staaten müssen nun mit dem Europaparlament einen Kompromiss aushandeln, dann können die neuen Regeln in Kraft treten./rdz/DP/ngu

(AWP)