Als Grund für die Massnahme wird genannt, dass die Preise für Erythrit nicht das Ergebnis des freien Spiels der Marktkräfte seien, sondern durch erhebliche staatliche Eingriffe beeinflusst würden. Die Antidumpingzölle gelten erst einmal für die Dauer von sechs Monaten.

Nach Angaben der EU wird Erythrit hauptsächlich als Zuckerersatz in Lebensmitteln und Getränken verwendet - entweder in reiner Form oder in Mischung mit anderen Zutaten, wie zum Beispiel dem natürlichen Süssungsmittel Stevia. Gebraucht wird es demnach bei Tisch sowie etwa in Getränken, Süsswaren, Backwaren und Sportnahrung.

Prognosen dazu, wie sich die neuen Antidumpingzölle auf die Süssungsmittel-Preise in der EU auswirken könnten, finden sich in der EU-Verordnung zur Einführung nicht. Abhängig ist dies unter anderem davon, ob die betroffenen Importeure oder Hersteller die Zusatzkosten an die Kunden weitergeben.

Die EU hat auf Dumpingpreise chinesischer Hersteller bereits oft mit Zollerhöhungen reagiert. Zuletzt wurde beispielsweise auch ein vorläufiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China eingeführt./aha/DP/nas

(AWP)