Der ETH-Rat berücksichtige damit die klaren Voten und Abstimmungsresultate zu diesem Thema im Parlament, schrieb er in der Mitteilung. Erhöht würden dadurch die Studiengebühren für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne (ETH Zürich und EPFL).

Die Verdreifachung der Studiengebühren soll gemäss dem Entscheid per Herbstsemester 2025 eingeführt werden. Im Rahmen einer Übergangregelung sollen bereits immatrikulierte Studierende ihr Bachelor- oder ihr Masterstudium ohne Gebührenerhöhung abschliessen können.

Studiengebühren an Teuerung anpassen

Zudem schlägt der ETH-Rat vor, alle Studiengebühren an den Landesindesindex der Konsumentenpreise zu binden. Dies, um eine weitere Entwertung der Einnahmen aus den Studiengebühren durch die Teuerung zu vermeiden.

Definitiv entscheiden wird der Rat über die Änderungen allerdings erst im Dezember nach einer Anhörung im ETH-Bereich sowie einer Konsultation der Ämter.

Im März hatte sich der ETH-Rat noch gegen eine solche Erhöhung ausgesprochen. Er begründete dies damals mit der Bedeutung der Internationalität und Fähigkeit, die besten Talente anzuziehen. «Dies bleiben für den ETH-Rat wichtige Aspekte», schrieb er in der Mitteilung vom Freitag. Begleitmassnahmen sollen daher für finanzschwache internationale Studentinnen und Studenten ein Studium weiterhin ermöglichen.

mk/

(AWP)