Karis räumte in einer Mitteilung ein, dass die Beschlagnahmung von Vermögenswerten wegen der Beteiligung an einer militärischen Aggression rechtlich ungeklärte Fragen aufwerfe. Doch müsse das Parlament in einer solch unklaren Situation in der Lage sein, politische Entscheidungen zu treffen, begründete er seine Entscheidung. Kritiker des Gesetzes hatten zuvor argumentiert, dass es möglicherweise verfassungswidrig ist und seine Umsetzung schwierig und zeitaufwendig werde.

Estland ist das erste europäische Land, das ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat. «Unabhängig davon, was man von der in Estland gewählten Lösung hält, besteht kein Zweifel daran, dass wir wirksame Wege finden müssen, um das Recht der Opfer von Aggressionen auf Entschädigung durch diejenigen zu gewährleisten, die den Schaden verursacht haben», erklärte Karis.

Estlands Aussenminister Margus Tsahkna begrüsste die Verkündung des Gesetzes und zeigte sich überzeugt, dass andere Länder dem Beispiel Estland folgen werden. Doch ob das tatsächlich der Fall sein wird, ist unklar. Wegen rechtlicher Bedenken und der Sorge vor Vergeltungsmassnahmen Russlands zeigen sich viele EU-Staaten zurückhaltend. Die EU hatte sich bislang nur darauf einigen können, der Ukraine die Zinserträge aus eingefrorenem russischem Vermögen zu übertragen./awe/DP/he

(AWP)