Mit Hilfe der Gesetzesänderung sollen nach Parlamentsangaben Vermögenswerte von Einzelpersonen und Unternehmen, die zu rechtswidrigen Handlungen Russlands beigetragen haben, als Vorauszahlung für die Schäden verwendet werden können, die Russland der Ukraine zugefügt hat. Die Entscheidung darüber liegt beim Aussenministerium, das auch die juristische Rechtfertigung der Übertragung von Vermögenswerten liefern muss.

Die Regierung begrüsste den Parlamentsbeschluss: «Estland war in dieser Sache Vorreiter und heute haben wir einen grossen Schritt hin zur Schaffung eines Präzedenzfalls gemacht, dem Europa folgen könnte», sagte Aussenminister Margus Tsahkna. Ähnlich äusserte sich auch Ministerpräsidentin Kaja Kallas.

Ob andere europäische Länder dem Vorstoss Estlands folgen werden, ist aber unklar. Viele EU-Mitgliedsstaaten zeigten sich bislang wegen rechtlicher Bedenken und der Sorge vor Vergeltungsmassnahmen Russlands zurückhaltend. Die EU hatte sich bislang nur darauf einigen können, der Ukraine die Zinserträge aus eingefrorenem russischen Vermögen zu übertragen./awe/DP/men

(AWP)