Gemäss den Endresultaten aus den Kantonen sagte eine Mehrheit von 73,7 Prozent Nein zur Vorlage. In absoluten Zahlen waren rund 1'838'500 Stimmende dagegen und 655'000 dafür. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,8 Prozent.

Ein Blick auf die Abstimmungskarte zeigte eine geeinte Schweiz. Alle Kantone lehnten die Initiative ab. Den tiefsten Nein-Stimmen-Anteil gab es mit 64,3 Prozent im Tessin. Am deutlichsten abgelehnt wurde der Text in Basel-Stadt mit 78,1 Prozent.

Die Initiative vermochte in einigen Gemeinden eine Mehrheit der Stimmenden zu überzeugen. Am stärksten dafür stimmten die Tessiner Gemeinden Cerentino und Campo (Vallemaggia) mit 73,1 Prozent respektive 70,4 Prozent. Prozentual am drittmeisten Stimmen erhielt der Text im bernischen Wachseldorn mit 62,3 Prozent.

Umgekehrt lehnte die waadtländische Gemeinde Fiez mit 96,8 Prozent die Initiative am deutlichsten ab. Den zweit- und dritthöchsten Nein-Anteil gab es in Berken BE mit 90,9 Prozent und in Chigny VD mit 90,2 Prozent Nein-Stimmen.

Initianten wollen weiter kämpfen

«Wir überlegen uns, die Initiative ein weiteres Mal zu starten», sagte Richard Koller, Präsident des Initiativkomitees und der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Den Grund für die deutliche Ablehnung sieht Koller darin, dass die Initiative nicht richtig verstanden worden sei.

Von den grösseren Parteien unterstützte einzig die SVP das Anliegen. Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor sah den Grund der Ablehnung im Kurzzeitgedächtnis der Schweizerinnen und Schweizer.

Beat Flach, GLP-Nationalrat und Co-Präsident des Nein-Komitees, gab sich erleichtert über das Resultat. «Ich hoffe, dass das Thema damit aufgearbeitet ist und wir uns wieder wichtigeren Themen widmen können», sagte er auf Anfrage. «Wir sind als Gesellschaft dazu verpflichtet, den Schwächeren unter uns Sorge zu tragen. Diese Initiative hätte dies verunmöglicht», wurde Flach in einer Mitteilung seiner Partei zitiert.

Initiative stammt aus der Pandemiezeit

Die Initiative kam während der Covid-19-Pandemie zustande. Während der Pandemie galt zeitweise die sogenannte Zertifikatspflicht. Ohne Nachweis einer Impfung oder einer Genesung von der Krankheit war der Zutritt zu Restaurants und anderen Einrichtungen nicht erlaubt.

Die Initiative wollte diese Einschränkungen für Ungeimpfte verhindern. Dafür hätte Artikel 10 der Bundesverfassung, der das Recht auf Leben und persönliche Freiheit regelt, ergänzt werden sollen. Eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht hätte nach Wunsch der Initiantinnen und Initianten verboten werden sollen.

Eine Impfung ohne Zustimmung der betroffenen Person ist auch mit den bestehenden Gesetzen nicht möglich. Das Epidemiengesetz sieht ein Impfobligatorium als Möglichkeit vor, aber nur für bestimmte Gruppen und unter der Voraussetzung, dass die Bevölkerung nicht mit milderen und anderen Massnahmen geschützt werden kann. Ein behördliches Impfobligatorium wurde auf Bundesebene noch nie ausgesprochen.

(AWP)