Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am Donnerstag insgesamt 38 Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen für den Zeitraum 2025 bis 2034 erteilt. Vorangegangen war ein komplexes Verfahren. Insgesamt hatten sich 51 Sender um die Konzessionen beworben. In elf Gebieten gab es Konkurrenz.
Bakom-Direktor Bernard Maissen sprach in Bern vor den Medien von einer «beeindruckenden Zahl von Bewerbenden». Dies zeige, dass der regionale Service public funktioniere. Alle Bewerbungen hätten die Qualitätskriterien erfüllt.
Knapper Entscheid zugunsten von Schawinski
Die wohl wichtigste Erkenntnis ist, dass drei bestehende Konzessionsinhaber keine neue Konzession erhalten. Im Sendegebiet Graubünden-Glarus-St. Galler Oberland trifft es das Radio Südostschweiz von Verleger Silvio Lebrument.
Zum Zug kommt stattdessen eine Gruppe um Medienunternehmer Roger Schawinski, die unter dem Namen Radio Alpin einen Radiosender in der Südostschweiz realisieren will. Er knackt damit das von ihm kritisierte «faktische Medienmonopol» der Südostschweiz-Gruppe in der Region.
Anfang der 2010er-Jahre war Schawinski damit noch gescheitert, obwohl er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gelangte. Maissen sprach in diesem Fall von einem «knappen Entscheid» zugunsten der neuen Bewerbung. Radio Alpin habe beispielsweise bei der Erfüllung des Informationsauftrags im Dossier mehr überzeugt als Radio Südostschweiz.
Rechtsfälle nicht ausgeschlossen
Im Raum Biel erhält Canal Alpha mit Sitz in Cortaillod NE mit dem Namen Canal B die Regional-TV-Konzession. Bisher verfügte Telebielingue des Verlags Groupe Gassmann über diese Konzession. Gemäss früheren Angaben will Canal B ein zweisprachiges Programm produzieren. Im Gebiet des Jurabogens betreibt Canal Alpha bereits einen TV-Sender.
In Genf erhält Radio Vostok neu die Konzession, Radio Cité verliert sie. Maissen hielt fest, dass das Dossier von Radio Vostok beispielsweise «ein breiteres Verständnis der Komplementarität» beinhaltet habe.
Die Anbieter, welche die Konzession verlieren, können zwar weitersenden, bekommen aber kein Geld vom Bund mehr. In vielen Fällen ist das existenzbedrohend für die Veranstalter. Gegen die Entscheide des Bakom kann in Konkurrenzfällen innert dreissig Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Entscheidet dieses bis Ende 2024 nicht abschliessend, erteilt der Bund Übergangskonzessionen.
Lebrument kündigte in einer Mitteilung bereits rechtliche Schritte gegen den Entscheid zugunsten Schawinskis Radio Alpin an. Auch in Biel ist man über den Entzug der Konzession für Telebielingue enttäuscht und erwägt rechtliche Schritte.
Tele Bärn bleibt Platzhirsch
In mehreren Gebieten gab es mehr als eine Bewerbung um eine Konzession. Gemäss der Gesetzgebung muss dabei jene den Vorzug erhalten, welche die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert. Im Raum Bern behält Tele Bärn von Verleger Peter Wanner die Konzession. Der etablierte Anbieter setzte sich gegen Telebasel und die Herausgeberin der Gratiszeitung «Bernerbär» durch.
Für das Versorgungsgebiet in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau kann der bisherige Konzessionsinhaber Tele Top mit Gebührengeldern rechnen. Zwar schnitt das Dossier von Tele Züri besser ab. Weil Wanner aber in zwei anderen Regionen bereits über eine TV-Konzession verfügt, behielt Tele Top die Oberhand.
Auch in weiteren Gebieten waren neue Anbieter von Lokalradios und Regionalfernsehsendern nicht erfolgreich, den Lokalmatadoren die Konzessionen abspenstig zu machen.
Leistungsauftrag für Sender
Die konzessionierten Veranstalter müssen ab 2025 einen regionalen Service-public-Auftrag erfüllen und erhalten dafür einen Anteil aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe. Gemäss dem Leistungsauftrag müssen sie das Publikum mit flächendeckenden regionalen Informationen versorgen.
Für kommerzielle Fernsehsender heisst dies beispielsweise, dass sie während der Hauptsendezeit pro Woche mindestens 150 Minuten «relevante Regionalinformationen» ausstrahlen müssen. Und sie sind gleichzeitig verpflichtet, werktags während der Hauptsendezeit zehn Minuten «relevante Regionalinformationen in Nachrichtensendungen» zu bieten.
Komplementäre, nicht gewinnorientierte Radios in Agglomerationen haben den Auftrag, insbesondere die sprachliche und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Im Gegenzug erhalten sie ein Zugangsrecht: Betreiber von DAB+-Plattformen und Kabelnetzen müssen ihre Programme verbreiten.
mk/
(AWP)